
Unser medizintechnisches Servicecenter ist nach dem neuesten Stand der Technik ausgerüstet.
So verfügen wir mittels unserer Mess- und Prüfarbeitsplätze über alle messtechnischen Einrichtungen, die notwendig sind, um die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Anforderungen (MPG = Medizin Produkte Gesetz) und Richtlinien zu erfüllen.
Durch Qualitätssicherung (nach § 139 Abs. 2 SGB V, VGB 62 Sauerstoff) und Sicherstellung von fortlaufenden Qualitätskontrollen wird ein hoher Sicherheitsstandard erreicht.

|